Bundesverwaltungsgericht: Klimaschutzprogramm muss nachgebessert werden
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Bundesverwaltungsgericht: Klimaschutzprogramm muss nachgebessert werden

Das Urteil des Gerichts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachbessern. Das Programm reicht nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Besonders beim CO2-Ausstoß gibt es eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Regierung geklagt und gewonnen.

Warum ist das wichtig?

Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass Deutschland seine CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken muss. Das aktuelle Programm schafft das nicht. Das Gericht sagt: Die Regierung muss sicherstellen, dass alle Maßnahmen wirksam sind. Sonst werden die Klimaziele nicht erreicht.

Reaktionen auf das Urteil

Die Deutsche Umwelthilfe freut sich über das Urteil. Ihr Chef, Jürgen Resch, sagt: "Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung." Auch Politiker wie Lisa Badum von den Grünen fordern jetzt mehr Maßnahmen. Sie will ein günstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit und weniger Subventionen für Autos.

Quiz

Mehrere Antworten pro Frage können richtig sein.

  1. 1. Was hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden?
  2. 2. Wer hat gegen die Regierung geklagt?
  3. 3. Wie viel CO2 muss Deutschland noch einsparen?
  4. 4. Was fordert Lisa Badum von den Grünen?
  5. 5. Bis wann muss Deutschland die Klimaziele erreichen?
  6. 6. Was sagt Jürgen Resch über das Urteil?
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