EU und Indien schließen historisches Freihandelsabkommen ab
Die wichtigsten Punkte des Abkommens
Die Europäische Union (EU) und Indien haben ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Dieses Abkommen soll den Handel zwischen den beiden Partnern deutlich erleichtern. Über 90 Prozent der EU-Exporte nach Indien werden von Zöllen befreit oder stark reduziert. Besonders profitieren werden europäische Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie und Pharmazie. Die Zölle auf Autos aus der EU sinken innerhalb von fünf Jahren von 110 Prozent auf 10 Prozent, allerdings nur für eine jährliche Quote von 250.000 Fahrzeugen.
Ausnahmen und besondere Regelungen
Nicht alle Waren sind von der Zollsenkung betroffen. Landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Reis, Zucker und Milchprodukte bleiben ausgenommen. Auch Autos aus Indien profitieren nicht von dem Abkommen. Diese Ausnahmen sollen die europäischen Landwirte schützen und die strengen EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit einhalten.
Erweiterung der Zusammenarbeit
Neben dem Warenhandel umfasst das Abkommen auch Dienstleistungen. Die EU öffnet mehr als 140 Dienstleistungsbereiche für Indien, während Indien fast 100 Bereiche für die EU zugänglich macht. Zusätzlich werden verbindliche Regeln zu Arbeitsrechten, Umweltschutz und der Gleichstellung der Frau festgelegt. Auch der digitale Handel wird durch das Abkommen gestärkt, wobei gleichzeitig der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit gewährleistet werden sollen.
Reaktionen und nächste Schritte
Die Reaktionen auf das Abkommen sind überwiegend positiv. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einem historischen Moment und einem Signal für regelbasierte Zusammenarbeit. Der indische Premierminister Narendra Modi betonte die Chancen für die 1,4 Milliarden Menschen in Indien und die Bevölkerung Europas. Wirtschaftsvertreter wie Volkswagen-Chef Oliver Blume lobten das Abkommen und sehen große Chancen auf dem indischen Markt. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch rechtlich überprüft und von den EU-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament gebilligt werden.