Gebäudemodernisierungsgesetz: Koalition einigt sich auf Lockerung der Heizungsvorgaben und schrittweise Dekarbonisierung
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Gebäudemodernisierungsgesetz: Koalition einigt sich auf Lockerung der Heizungsvorgaben und schrittweise Dekarbonisierung

Hintergrund und bisherige Regelungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland sah bisher vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regelung sollte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Allerdings führte die strenge Vorgabe zu kontroversen Diskussionen, da viele Eigentümer die hohen Kosten und technischen Herausforderungen scheuten.

Die neuen Regelungen im Überblick

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf eine Reform des GEG geeinigt. Die zentrale Änderung: Die 65-Prozent-Regelung wird gestrichen. Eigentümer können nun wieder Gas- oder Ölheizungen einbauen, ohne den hohen Anteil an erneuerbaren Energien erfüllen zu müssen. Die Koalition betont, dass die Eigentümer selbst am besten wissen, welche Heizungstechnologie für ihr Gebäude geeignet ist. Diese Entscheidung soll die Eigenverantwortung stärken und die Akzeptanz für die Energiewende erhöhen.

Schrittweise Einführung klimafreundlicher Brennstoffe

Trotz der Lockerungen bleibt das Ziel der Dekarbonisierung bestehen. Ab dem 1. Januar 2029 müssen neue Heizungen einen zunehmenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Treibstoffen nutzen. Der Anteil soll schrittweise steigen: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent der Brennstoffe klimafreundlich sein. Die weiteren Schritte werden per Gesetz festgelegt. Energieanbieter sind aufgefordert, entsprechende Tarife anzubieten, die diesen Anforderungen gerecht werden.

Förderung und Evaluierung der Maßnahmen

Die Förderung für energetische Sanierungen und den Einbau von Wärmepumpen bleibt bis mindestens 2029 erhalten. Dies umfasst die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), die Eigentümern finanzielle Anreize bietet. Zudem wird der Ausbau der Fernwärme gestärkt, um eine verbraucherfreundliche und klimafreundliche Alternative zu individuellen Heizungen zu schaffen. Im Jahr 2030 wird evaluiert, ob die neuen Regelungen ausreichen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Falls nicht, behält sich die Koalition vor, nachzusteuern.

Reaktionen und Kritik

Die Einigung zwischen Union und SPD wurde nach zähen Verhandlungen erzielt. Während die Koalition die neuen Regelungen als praxisnah und verbraucherfreundlich bezeichnet, gibt es auch Kritik. Umweltverbände und Klimaschützer befürchten, dass die Lockerungen die Klimaziele gefährden könnten. Sie argumentieren, dass die schrittweise Einführung klimafreundlicher Brennstoffe zu langsam sei und die Abhängigkeit von fossilen Energien verlängere. Befürworter der Reform betonen dagegen die Notwendigkeit, die Energiewende sozial verträglich zu gestalten und die Eigentümer nicht zu überfordern.

Quiz

Mehrere Antworten pro Frage können richtig sein.

  1. 1. Was war die ursprüngliche Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes?
  2. 2. Was ist die zentrale Änderung der Reform?
  3. 3. Welche Bedingung gilt ab 2029 für neue Heizungen?
  4. 4. Was wird im Jahr 2030 evaluiert?
  5. 5. Warum gibt es Kritik an den neuen Regelungen?
  6. 6. Was wird weiterhin gefördert?
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