Gericht spricht Bahn-Mitarbeiter nach tödlichem Zugunglück frei
Das Unglück und seine Folgen
Am 3. Juni 2022 entgleiste bei Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug. Fünf Menschen starben, 72 wurden verletzt. Die Ursache: Zwei Betonschwellen waren gebrochen. Das Unglück löste große Bestürzung aus. Politiker und Rettungskräfte waren schnell vor Ort.
Der Prozess gegen die Bahn-Mitarbeiter
Die Staatsanwaltschaft klagte zwei Bahn-Mitarbeiter an. Ein Fahrdienstleiter hatte einen Hinweis auf Probleme an der Unfallstelle nicht weitergeleitet. Ein Bezirksleiter hatte Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert. Die Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung.
Die Argumentation des Gerichts
Das Landgericht München II sprach die Angeklagten frei. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass die gebrochenen Schwellen durch chemische Prozesse im Beton beschädigt waren. Die Risse waren von außen nicht sichtbar. Deshalb konnte den Männern keine Pflichtwidrigkeit nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass beide den Unfall hätten verhindern können.
Reaktionen auf das Urteil
Die Angeklagten zeigten sich erleichtert und betroffen. Sie entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen. Ein interner Bahn-Bericht hatte zuvor Fehlverhalten festgestellt. Viele Betroffene und Angehörige waren enttäuscht über den Freispruch.