Gericht stoppt Einstufung der AfD als extremistisch
Was ist passiert?
Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das bedeutet, die Behörde sieht die Partei als Gefahr für die Demokratie. Die AfD hat dagegen geklagt. Jetzt hat ein Gericht in Köln entschieden: Die Einstufung gilt vorerst nicht.
Warum ist das wichtig?
Der Verfassungsschutz darf jetzt nicht mehr so einfach überwachen. Zum Beispiel darf er keine V-Leute mehr in der Partei einsetzen. Die AfD bleibt aber ein „Verdachtsfall“. Das heißt, der Verfassungsschutz darf sie weiter beobachten, aber nicht so streng.
Was sagt das Gericht?
Das Gericht meint: Es gibt zwar problematische Aussagen in der AfD. Aber das reicht nicht, um die ganze Partei als extremistisch einzustufen. Einige Forderungen, wie ein Kopftuchverbot, sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber das Gericht sagt: Einzelne Forderungen machen noch keine extremistische Partei.
Was passiert jetzt?
Der Verfassungsschutz kann gegen die Entscheidung protestieren. Die endgültige Entscheidung kommt erst später. Bis dahin bleibt die AfD ein Verdachtsfall.