Gerichtsentscheidung zur AfD: Warum die Einstufung als extremistisch vorerst gestoppt wurde
Der Streit um die AfD
Der Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das bedeutet, die Behörde sieht die Partei als Gefahr für die Demokratie. Die AfD hat dagegen geklagt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Die Einstufung gilt vorerst nicht.
Die Argumente des Gerichts
Das Gericht sagt: Es gibt zwar problematische Aussagen und Forderungen in der AfD. Zum Beispiel hat die Partei ein Kopftuchverbot gefordert. Das verstößt gegen die Religionsfreiheit. Aber das Gericht meint: Einzelne Forderungen machen noch keine extremistische Partei. Die AfD bleibt ein „Verdachtsfall“. Das heißt, der Verfassungsschutz darf sie weiter beobachten, aber nicht so streng wie bei einer extremistischen Partei.
Kritik am Verfassungsschutz
Das Gericht kritisiert auch den Verfassungsschutz. Die Behörde hat nur öffentlich zugängliche Quellen genutzt. Sie hat keine geheimen Informationen verwendet. Das Gericht sagt: Das reicht nicht, um die ganze Partei als extremistisch einzustufen. Besonders der Begriff „Remigration“ ist unklar. Das Gericht meint: Daraus kann man keine konkrete Gefahr ableiten.
Was bedeutet das für die AfD?
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Der Verfassungsschutz kann dagegen protestieren. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die AfD ein Verdachtsfall. Viele Menschen in Deutschland diskutieren jetzt über die Rolle des Verfassungsschutzes und die Zukunft der AfD.