Gerichtsbeschluss zur AfD: Warum die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst scheiterte
Hintergrund der Entscheidung
Im Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Diese Einstufung ermöglicht es der Behörde, nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen oder den Einsatz von V-Leuten intensiver einzusetzen. Die AfD klagte gegen diese Entscheidung und erhielt nun vorläufig Recht: Das Verwaltungsgericht Köln stoppte die Einstufung im Eilverfahren.
Die Argumente des Gerichts
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Punkten. Zwar gebe es innerhalb der AfD Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. So habe die Partei beispielsweise ein Kopftuchverbot und ein Minarettbauverbot gefordert, was gegen die Religionsfreiheit und die Menschenwürde verstoße. Allerdings reichten diese einzelnen Forderungen nicht aus, um die gesamte Partei als verfassungsfeindlich einzustufen. Das Gericht betonte, dass solche Forderungen das Gesamtbild der AfD nicht prägen.
Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichts war der Begriff „Remigration“. Das BfV hatte argumentiert, dass die AfD damit eine systematische Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund plane. Das Gericht sah dies jedoch anders: Der Begriff sei zu unklar, um daraus konkrete politische Ziele abzuleiten. Zudem kritisierte das Gericht, dass der Verfassungsschutz seine Bewertung ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen gestützt habe. Geheimdienstliche Informationen seien nicht herangezogen worden.
Die Rolle des Verfassungsschutzes
Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen zur Arbeit des Verfassungsschutzes auf. Die Behörde hatte die AfD unter anderem wegen eines „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses“ hochgestuft. Das Gericht erkannte zwar an, dass es abwertende Äußerungen gegenüber Migrant:innen und Muslim:innen gebe, sah darin jedoch keine ausreichende Grundlage für die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“. Die AfD bleibt damit vorerst ein „Verdachtsfall“, was bedeutet, dass der Verfassungsschutz sie weiterhin beobachten darf – allerdings mit weniger strengen Mitteln.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Die Entscheidung des Gerichts hat in Politik und Gesellschaft für kontroverse Diskussionen gesorgt. Während die AfD die Entscheidung als Erfolg feiert, zeigen sich viele Demokrat:innen besorgt. Extremismusforscher:innen warnen, dass die AfD weiterhin eine Gefahr für die Demokratie darstelle. Die Debatte über den Umgang mit der Partei und die Rolle des Verfassungsschutzes wird somit weitergehen.
Ausblick
Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts ist noch nicht endgültig. Der Verfassungsschutz kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Zudem steht das Hauptsacheverfahren noch aus. Bis dahin bleibt die AfD ein „Verdachtsfall“, und die Diskussion über ihre Einstufung wird die politische Landschaft in Deutschland weiter beschäftigen.