Grönlands Autonomie und die Rolle des Völkerrechts
Grönlands autonomer Status
Grönland ist ein autonomes Gebiet innerhalb des dänischen Königreichs. Seit 2009 regelt das "Selvstyre"-Gesetz die Selbstverwaltung der Insel. Die etwa 57.000 Einwohner Grönlands haben ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Sie entscheiden über innenpolitische Fragen wie die Nutzung ihrer Rohstoffe. Dänemark bleibt jedoch für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständig. Grönland ist nicht Teil der Europäischen Union, obwohl Dänemark 1973 der EWG beigetreten ist. 1982 stimmten die Grönländer für den Austritt, der 1985 vollzogen wurde.
Völkerrechtliche Fragen zur Zukunft Grönlands
Die Diskussion über die Zukunft Grönlands wird oft auf internationaler Ebene geführt. Doch nach dem Völkerrecht können Entscheidungen über den Status Grönlands nicht ohne die Zustimmung der grönländischen Bevölkerung getroffen werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker verbietet es, Territorien ohne die Einwilligung der betroffenen Bevölkerung zu übertragen. Das gilt auch für mögliche Verhandlungen zwischen den USA und Dänemark.
Die Haltung der Grönländer
Die Mehrheit der Grönländer strebt nach Unabhängigkeit von Dänemark. Allerdings bevorzugen viele einen geordneten und langfristigen Prozess. Bei der letzten Wahl gewann eine Partei, die diesen Kurs unterstützt. Ein Beitritt zu den USA scheint kurzfristig unwahrscheinlich. Die Grönländer möchten selbst über ihre Zukunft entscheiden.
Historische und rechtliche Grenzen von Landkäufen
US-Präsident Trump hat wiederholt Interesse am Kauf Grönlands gezeigt. Historisch gab es solche Landkäufe, wie den Kauf Alaskas von Russland 1867 oder der Jungferninseln von Dänemark 1917. Doch heute verbietet das Völkerrecht solche Transaktionen ohne die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung. Das Nichteinmischungsgebot schützt Grönland vor äußeren Einflüssen, die die demokratische Selbstbestimmung untergraben könnten.