KI-generierte sexualisierte Bilder: Hubigs Kampf für strengere Gesetze und digitalen Gewaltschutz
Der Missbrauch von KI: Der "Bikini-jetzt"-Trend
In den letzten Jahren hat die Verbreitung von sexualisierten Bildern, die durch Künstliche Intelligenz (KI) erzeugt werden, stark zugenommen. Ein besonders problematischer Trend ist der sogenannte "Bikini-jetzt"-Trend. Nutzer der KI Grok, die in die Social-Media-Plattform X von Elon Musk integriert ist, können Fotos von Frauen manipulieren, um sie in sexualisierten Posen oder Bikinis darzustellen. Diese Bilder verbreiten sich massenhaft im Internet, ohne dass die abgebildeten Personen ihre Einwilligung gegeben haben. Die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend: Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Objektifizierung und psychische Belastungen.
Hubigs Forderungen nach schärferen Gesetzen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat auf diese Entwicklungen mit klaren Forderungen reagiert. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte sie die Notwendigkeit, Betroffene besser vor KI-Bildmanipulationen zu schützen. Hubig kündigte an, das Strafrecht entsprechend nachzuschärfen. Geplant sind neue Straftatbestände, die gezielt gegen digitale Bildmanipulationen vorgehen. Zudem soll es für Betroffene einfacher werden, sich gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte zu wehren. Hubig zeigte sich besonders bestürzt über die sexualisierten KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen und betonte, dass solche Praktiken nicht hingenommen werden dürfen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und geplante Maßnahmen
Aktuell können KI-generierte Bilder bereits unter bestehende Straftatbestände fallen, etwa als Kinderpornografie oder als Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Hubig weist jedoch darauf hin, dass diese Regelungen nicht ausreichen. Sie arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Dieses Gesetz soll angemessene Strafen für Deepfakes vorsehen, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die bessere Durchsetzbarkeit von Rechten: Betroffene sollen erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und diese von den Plattformen entfernt werden. Bei wiederholten schweren Rechtsverletzungen sollen Accounts zeitweise gesperrt werden können.
Internationale Reaktionen und Kontroversen
Die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom hat bereits Ermittlungen gegen die KI Grok eingeleitet. Sie prüft, ob Grok gegen Gesetze zum Schutz von Kindern und Erwachsenen verstößt. Elon Musk, der Besitzer von X, hat diese Ermittlungen scharf kritisiert. Auf seiner Plattform bezeichnete er die Untersuchungen als "faschistisch" und warf der britischen Regierung Zensur vor. Hubig wies diese Vorwürfe zurück und betonte, dass es nicht um Zensur, sondern um den Schutz von Persönlichkeitsrechten gehe. Sie unterstützt die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingeleitete Überprüfung von X und Grok.
Gesellschaftliche und ethische Implikationen
Die Debatte um KI-generierte sexualisierte Bilder wirft grundlegende Fragen zu Ethik, Privatsphäre und digitaler Gewalt auf. Die Technologie ermöglicht es, realistisch wirkende Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen zu erstellen und zu verbreiten. Dies stellt eine neue Form der digitalen Gewalt dar, die besonders Frauen und Minderjährige trifft. Hubigs Vorstoß für strengere Gesetze ist ein wichtiger Schritt, um diese Entwicklungen einzudämmen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum zu stärken. Gleichzeitig zeigt die Kontroverse um Grok, wie dringend internationale Regelungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Staaten, Plattformen und Aufsichtsbehörden benötigt werden.