Spionageprozess in München: Urteile und Hintergründe
Das Oberlandesgericht München hat drei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt. Der Hauptangeklagte, Dieter S., ist ein 41-jähriger Deutsch-Russe. Er wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die anderen zwei Angeklagten erhielten Haftstrafen von einem halben Jahr und einem Jahr auf Bewährung.
Die Anschlagspläne
Laut Anklage hatte Dieter S. seit Oktober 2023 mögliche Anschlagsziele in Deutschland ausgespäht. Dazu gehörten US-Militärstützpunkte, ein Verladebahnhof und ein Werkzeugbauunternehmen. Er soll Fotos und Videos dieser Orte aufgenommen und an einen russischen Geheimdienstkontakt weitergeleitet haben. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er im Auftrag eines russischen Nachrichtendienstes agierte und konkrete Sabotageakte gegen militärische Infrastruktur und Bahnlinien vorbereitete.
Die Verteidigung
Dieter S. bestritt die Vorwürfe. Er sagte, er habe sich in der Ostukraine nur wegen einer Beziehung zu einer Frau aufgehalten und sei nie in kriegerische Aktionen verwickelt gewesen. Auch die Spionagevorwürfe wies er zurück. Die Verteidigung beantragte Freispruch für alle drei Männer.
Die Urteilsbegründung
Der Vorsitzende Richter Jochen Boesl sagte bei der Urteilsverkündung: "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Anklage im Wesentlichen zutrifft." Die Bundesanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten acht Jahre und acht Monate Haft gefordert. Für die beiden Mitangeklagten verlangte sie jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung.