Der Streit um das Geburtsrecht in den USA – eine historische Entscheidung
Das Geburtsrecht in den USA: Eine lange Tradition
In den USA gilt seit 1868 der 14. Verfassungszusatz. Er garantiert, dass jedes Kind, das auf amerikanischem Boden geboren wird, automatisch die Staatsbürgerschaft erhält. Dieses Recht, auch „Jus Soli“ genannt, ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Eltern. Es ist ein zentraler Bestandteil der amerikanischen Identität und Geschichte.
Trumps Pläne: Eine radikale Änderung
US-Präsident Donald Trump möchte dieses Recht einschränken. Er will, dass Kinder von Eltern ohne legalen Aufenthaltsstatus oder mit einem temporären Visum keine Staatsbürgerschaft mehr bekommen. Trump argumentiert, dass dies den sogenannten „Geburtstourismus“ verhindern soll. Damit meint er, dass Menschen extra in die USA reisen, um dort ein Kind zu bekommen und so die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Bisher wurden seine Pläne von mehreren Bundesrichtern blockiert, doch nun liegt der Fall beim Obersten Gerichtshof (Supreme Court).
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
Trump behauptet, die USA seien das einzige Land mit einem solchen Geburtsrecht. Das ist jedoch falsch. Laut dem Pew Research Center haben 32 Länder ähnliche Gesetze, darunter Kanada, Mexiko und viele Länder in Mittel- und Südamerika. In den meisten Ländern der Welt gilt jedoch das Abstammungsrecht („Jus Sanguinis“). Das bedeutet, dass Kinder die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern erben, unabhängig vom Geburtsort. Oft kombinieren Länder aber auch beide Prinzipien.
Mögliche Folgen einer Änderung
Sollte der Supreme Court Trumps Plänen zustimmen, hätte das weitreichende Konsequenzen. Kritiker warnen, dass viele Kinder ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in den USA leben müssten. Eine Studie des Migration Policy Institute (MPI) zeigt, dass die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung bis 2050 um 4,7 Millionen steigen könnte. Das würde die Gesellschaft und das Rechtssystem vor große Herausforderungen stellen.