Ein wichtiger Schritt: Das Lebenspartnerschaftsgesetz
Im Jahr 2001 gab es in Deutschland ein neues Gesetz. Es hieß Lebenspartnerschaftsgesetz. Damit konnten zwei Männer oder zwei Frauen offiziell zusammenleben. Sie hatten ähnliche Rechte wie verheiratete Paare. Zum Beispiel durften sie zusammenziehen und sich gegenseitig helfen. Aber es gab noch Unterschiede zur Ehe. Viele Menschen fanden das Gesetz gut. 2017 wurde dann die „Ehe für alle“ eingeführt. Jetzt dürfen alle Paare heiraten, egal ob Mann und Frau oder zwei Männer oder zwei Frauen. Das war ein großer Erfolg für viele Menschen in Deutschland.