Gebäudemodernisierungsgesetz: Koalition lockert Heizungsvorgaben
Die alten Regeln und die Änderungen
Bisher mussten neue Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung wurde nun gestrichen. Eigentümer können jetzt wieder Gas- oder Ölheizungen einbauen, ohne den hohen Anteil an erneuerbaren Energien erfüllen zu müssen. Die Koalition aus Union und SPD betont, dass die Eigentümer selbst am besten wissen, welche Heizung für ihr Haus geeignet ist.
Klimafreundliche Brennstoffe ab 2029
Trotz der Lockerungen gibt es eine wichtige Bedingung: Ab dem 1. Januar 2029 müssen neue Heizungen einen zunehmenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Treibstoffen nutzen. Der Anteil soll schrittweise steigen. Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent der Brennstoffe klimafreundlich sein. Die genauen Schritte für die weiteren Erhöhungen werden später per Gesetz festgelegt.
Förderung und Evaluierung
Die Förderung für energetische Sanierungen und Wärmepumpen bleibt bis mindestens 2029 erhalten. Das bedeutet, dass Eigentümer weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie umweltfreundliche Heizungen einbauen oder ihre Häuser besser isolieren. Im Jahr 2030 wird evaluiert, ob die neuen Regeln ausreichen, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Falls nicht, wird nachgesteuert.
Kritik und Reaktionen
Die neuen Regeln sind das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Union und SPD. Viele Verbraucher und die Energiebranche waren monatelang verunsichert. Kritiker befürchten, dass die Lockerungen die Klimaziele gefährden könnten. Befürworter betonen dagegen die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer und die schrittweise Einführung klimafreundlicher Brennstoffe.