SPD plant Reform der Erbschaftsteuer: Höhere Belastung für reiche Erben
Die Vorschläge der SPD im Detail
Die SPD hat neue Pläne für die Erbschaftsteuer in Deutschland vorgestellt. Ziel ist es, große Vermögen stärker zu besteuern und gleichzeitig kleine und mittlere Erbschaften zu entlasten. Ein zentraler Punkt ist die Einführung eines Freibetrags von etwa einer Million Euro pro Erbe. Das bedeutet, dass Erbschaften unter diesem Betrag steuerfrei bleiben. Zudem soll das Elternhaus steuerfrei vererbt werden können, wenn die Erben dort mindestens zehn Jahre wohnen bleiben. Für Familienbetriebe ist ein Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen, um deren Fortbestand zu sichern. Große Unternehmen müssen jedoch mit höheren Steuern rechnen.
Reaktionen auf die Pläne
Die Vorschläge der SPD stoßen auf gemischte Reaktionen. Während einige die Pläne als Schritt zu mehr Gerechtigkeit sehen, gibt es auch starke Kritik. Die Union und mehrere Wirtschaftsverbände lehnen die Reform ab. Sie argumentieren, dass vor allem der familiengeführte Mittelstand durch die neuen Regeln belastet wird. Die Stiftung "Familienunternehmen und Politik" bezeichnet die Pläne als "Steuererhöhungskonzept aus der Mottenkiste". Auch der Verband der Chemischen Industrie sieht die Vorschläge kritisch und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft.
Wie funktioniert die Erbschaftsteuer aktuell?
Aktuell ist jeder erbschaftsteuerpflichtig, der durch den Tod einer Person Vermögen erhält. Dazu gehören Bargeld, Immobilien, Firmen, Wertpapiere oder Schmuck. Vor der Berechnung der Steuer werden Schulden des Verstorbenen abgezogen. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Es gibt jedoch Freibeträge: Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro.
Kritik am aktuellen System
Kritisiert wird vor allem die sogenannte Verschonungsregelung für Betriebsvermögen. Diese Regelung soll verhindern, dass Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden müssen. Allerdings können Vermögen ab 26 Millionen Euro durch diese Regelung künstlich klein gerechnet werden, um keine Steuern zahlen zu müssen. Studien zeigen, dass Erbschaften die Vermögensungleichheit in Deutschland verstärken.