Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen: Kühlsysteme in Supermärkten als Ziel
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Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen: Kühlsysteme in Supermärkten als Ziel

Cyberangriffe auf Kühlsysteme: Erste Fälle in Deutschland

Eine Welle von Cyberangriffen auf Kühlschränke in Lebensmittelläden hat nun auch Deutschland erreicht. In einem Supermarkt im niederbayerischen Reisbach wurden die Kühlanlagen in der Nacht zu Montag auf 50 Grad Celsius hochgeheizt, was zur Vernichtung umfangreicher Lebensmittelbestände führte. Der Betreiber des betroffenen Edeka-Marktes veröffentlichte auf Facebook ein Foto der entsorgten Ware in einem Abfallcontainer und äußerte seinen Unmut über den Vorfall. Das Polizeipräsidium Niederbayern hat die Ermittlungen aufgenommen und strebt eine Abstimmung mit Behörden in den anderen betroffenen Ländern an, wobei bisher nicht bestätigt ist, dass tatsächlich ein Cyberangriff die Ursache war. Parallel dazu wurden aus Nordrhein-Westfalen Angriffe auf Supermarkt-Kühltruhen gemeldet, doch ob die Fälle zusammenhängen und wer die Täter sind, bleibt vorerst unklar.

Internationale Dimension und technische Angriffsmuster

Fast zeitgleich mit dem Vorfall im Landkreis Dingolfing-Landau kam es seit Sonntag zu Angriffen auf Kühlanlagen in Supermärkten verschiedener europäischer Länder, darunter Belgien, Luxemburg und Schweden. Dieses Vorgehen erinnert an Cyberangriffe auf französische Supermärkte Mitte Oktober, bei denen die Täter Sicherheitslücken in älteren, ans Internet angeschlossenen Steuergeräten des Herstellers Danfoss ausnutzten. Dadurch gelang es ihnen nicht nur, die Kühlschränke auszuschalten, sondern die Temperaturen gezielt hochzuregeln, was die Lebensmittel verderben ließ. Ob hinter den neuen Fällen dieselbe Masche steckt, ist noch nicht bestätigt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daraufhin eine Warnung ausgesprochen und verweist auf frühere Angriffe in Polen, die als „rein destruktive Sabotageakte" bezeichnet wurden und „einfach vermeidbar" gewesen wären.

Rechtfertigung der Vernetzung und Sicherheitsaspekte

Der Betreiber des Edeka-Marktes in Reisbach rechtfertigte die Internetanbindung der Kühlanlagen mit mehreren Argumenten. Diese sei heutzutage üblich und diene vor allem der Lebensmittelsicherheit, da die Geräte dadurch rund um die Uhr überwacht werden könnten. Selbst wenn niemand im Markt sei, könnten bei nächtlichen Stromausfällen, Kältemittelverlust oder anderen technischen Störungen automatisch Alarmmeldungen und telefonische Benachrichtigungen ausgelöst werden. Dadurch habe man in der Vergangenheit bereits häufig Defekte frühzeitig erkennen und Ware sichern können. Bei dem jüngsten Cyberangriff war dies jedoch augenscheinlich nicht möglich, weshalb die betroffenen Anlagen inzwischen „selbstverständlich" vom Internet getrennt wurden und vorerst auch nicht wieder ans Netz gehen sollen.

Regulatorische Entwicklungen und Schutzempfehlungen

In seiner Warnung betonte das BSI, dass die Schutzempfehlungen unabhängig von konkreten Angriffen gelten. Der wichtigste und zugleich einfachste Schutz bestehe darin, die Anlagen vom Internet zu trennen. Darüber hinaus würden VPN-Tunnel, multifaktorgeschützter Zugriff, Blocklisten, Protokollfilter und regelmäßige Updates Angreifern das Vorgehen bereits deutlich erschweren. Ab Dezember 2027 treten unter dem Cyber Resilience Act (CRA) für Hersteller vernetzter Geräte zudem verschärfte Sorgfaltspflichten in Kraft, die bereits im Auslieferungszustand ein hohes Maß an IT-Sicherheit garantieren sollen. Bereits seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle melden. Diese regulatorischen Maßnahmen sollen langfristig die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegen derartige Angriffe erhöhen.

Dieser Text greift Themen und Fakten aus einer Quelle auf und gibt sie in eigenen Worten wieder, angepasst an Sprachniveau C1.

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Quiz

Mehrere Antworten pro Frage können richtig sein.

  1. 1. In welchem bayerischen Ort ereignete sich der Angriff?
  2. 2. Auf welche Temperatur wurden die Kühlanlagen erhitzt?
  3. 3. Welcher Hersteller lieferte die angegriffenen Steuergeräte?
  4. 4. Was empfahl das BSI als einfachsten Schutz?
  5. 5. Wann treten verschärfte Pflichten für Hersteller in Kraft?
  6. 6. Wie bezeichnete das BSI die Angriffe in Polen?
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