Baden-Württemberg geht voran: Rauchverbot in Freibädern und anderen öffentlichen Orten
Neues Rauchverbot in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein flächendeckendes Rauchverbot in Freibädern eingeführt. Das Ziel ist, Badegäste vor Passivrauchen zu schützen. Besonders Kinder und Jugendliche sollen davon profitieren. Die Kommunen können kleine Raucherzonen einrichten, doch Experten sehen darin ein Problem.
Kritik an Raucherzonen
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum begrüßt das Verbot, kritisiert aber die Ausnahmen. Sie erklärt, dass Tabakrauch sich auch draußen verbreitet und gesundheitsschädlich ist. Studien zeigen, dass Schadstoffe noch in neun Metern Entfernung messbar sind.
Weitere betroffene Orte
Das Rauchverbot gilt auch auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freizeitparks und Zoos. In Schulen und an Bus-Haltestellen sind Raucherzonen jedoch nicht erlaubt. In Gaststätten bleibt das Rauchen in kleinen Räumen oder Nebenbereichen möglich.
Einschluss von E-Zigaretten und anderen Produkten
Das Gesetz betrifft auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro rechnen. Bei Wiederholung kann das Bußgeld auf 500 Euro steigen.