Italien führt Verschleierungsverbot und Ausländerquote an Schulen ein
Verschleierungsverbot und neue Klassenregeln
Die italienische Regierung hat ein neues Dekret erlassen, das ab sofort in allen Schulen gilt. Das Dekret verbietet das Verhüllen des Gesichts. Betroffen sind vor allem religiöse Kleidungsstücke wie Burka oder Nikab. Ein Hijab bleibt jedoch erlaubt. Die Regierung argumentiert, dass das Gesicht erkennbar sein muss.
Die 30-Prozent-Regel für Ausländerkinder
Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Zusammensetzung der Schulklassen. In einer Klasse dürfen maximal 30 Prozent der Kinder Ausländer sein, die schlecht Italienisch sprechen. Diese Regel zielt besonders auf neu zugewanderte Kinder ab. Kinder, die keine italienische Staatsbürgerschaft haben, nicht in Italien geboren sind und keine zwei Jahre einen italienischen Kindergarten besucht haben, fallen unter diese Quote. In der Mittel- und Oberstufe müssen die Schüler mindestens drei Jahre italienische Schulen besucht haben, um nicht in die Quote zu fallen.
Reaktionen auf die neuen Maßnahmen
Die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni betont, dass die Maßnahmen Integration fördern und Ghettoklassen verhindern sollen. Meloni schrieb in sozialen Medien, dass es sich um „Maßnahmen des gesunden Menschenverstands“ handele. Kritiker hingegen bezweifeln die Umsetzbarkeit der Regeln. Eine Gewerkschaft nannte das Dekret „propagandistisch“ und erklärte, es gehe an den tatsächlichen Problemen der Schulen vorbei.
Mögliche Strafen und weitere Regeln
Eltern, die erhebliche Sprachprobleme haben, können verpflichtet werden, Italienischkurse zu besuchen. Schulen sollen die Jugendämter informieren, wenn Eltern große Schwierigkeiten mit der Sprache haben. Bei Nichteinhaltung der Regeln drohen Bußgelder zwischen 200 und 1000 Euro.