EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Strengere Regeln für Umweltaussagen
Bild: Chris Thomas-Atkin · Quelle · CC BY-SA 2.0
Politik Wirtschaft

EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Strengere Regeln für Umweltaussagen

Neue EU-Richtlinie tritt in Kraft

Ab heute gelten in der gesamten Europäischen Union strengere Regeln gegen Greenwashing. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Allgemeine Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen auf Verpackungen und in der Werbung nur noch verwendet werden, wenn sie klar begründet und nachgewiesen werden können. Besonders betroffen ist der Begriff „klimaneutral“. Unternehmen dürfen ihn nicht mehr nutzen, wenn sie sich auf CO₂-Kompensation außerhalb ihrer eigenen Wertschöpfungskette beziehen, beispielsweise durch das Pflanzen von Bäumen.

Kritik und Herausforderungen für Unternehmen

Während viele die Richtlinie grundsätzlich begrüßen, gibt es auch Kritik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bemängelt, dass die konkreten Vorgaben für Unternehmen unklar seien. Viele Firmen wissen nicht, wie sie die neuen Regeln umsetzen sollen. Besonders problematisch ist die Situation für Produkte, die bereits in den Läden liegen. Schätzungen zufolge sind etwa 300 Millionen Artikel in Deutschland betroffen. Einige Unternehmen fürchten, dass sie einwandfreie Ware entsorgen müssen, weil die Verpackungen nicht mehr den neuen Vorschriften entsprechen.

# Änderungen bei Siegeln und Zertifizierungen

Ein weiterer wichtiger Punkt der Richtlinie betrifft Nachhaltigkeitssiegel. Viele dieser Siegel sind ab sofort verboten. Erlaubt sind nur noch solche, die auf einem externen Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen vergeben werden. Das Europäische Verbraucherzentrum unterstützt diese Regelung. Viele Verbraucher könnten bisher nicht erkennen, ob ein Siegel tatsächlich geprüft ist oder nur eine Marketingmaßnahme darstellt.

Reaktionen und kurzfristige Lösungen

Kurz vor Inkrafttreten der Richtlinie hat der Bundestag eine befristete Sonderregelung beschlossen. Diese soll sicherstellen, dass bei Klagen gegen Unternehmen die Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Firmen viele Produkte hätten entsorgen müssen. Dennoch gibt es bereits jetzt negative Auswirkungen. Der Unternehmer Philipp Siefer, dessen Firma Periodenprodukte herstellt, berichtet von hohen Kosten. Sein Unternehmen musste Ware per Luftfracht verschicken, um sie noch rechtzeitig zu verkaufen, und hat dadurch einen sechsstelligen Betrag verloren.

Dieser Text greift Themen und Fakten aus einer Quelle auf und gibt sie in eigenen Worten wieder, angepasst an Sprachniveau B2.

Lizenz des Textes und des Quiz: CC BY-NC 4.0

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  2. 2. Warum ist der Begriff „klimaneutral“ besonders betroffen?
  3. 3. Welche Kritik gibt es an der Richtlinie?
  4. 4. Was ändert sich bei Nachhaltigkeitssiegeln?
  5. 5. Welche kurzfristige Lösung hat der Bundestag beschlossen?
  6. 6. Welche Auswirkungen hatte die Richtlinie bereits auf ein konkretes Unternehmen?
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