Atommüll-Endlagerung: Geologische Kriterien reduzieren Suchraum auf unter fünf Prozent
Massive Einschränkung der potenziellen Standortgebiete
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat den Suchraum für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland drastisch reduziert. Während im Jahr 2020 noch 90 Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von knapp 54 Prozent des Bundesgebiets als grundsätzlich geeignet eingestuft worden waren, verbleiben nach den neuesten Auswertungen weniger als fünf Prozent der Landesfläche im Auswahlverfahren. Die BGE teilte in Peine mit, dass die geologischen Bedingungen in diesen verbleibenden Gebieten grundsätzlich für die sichere Lagerung geeignet sind. Fünf Bundesländer sind inzwischen vollständig aus dem Verfahren ausgeschieden: Das Saarland bereits 2020, Rheinland-Pfalz 2025 sowie Sachsen, Berlin und Hessen in diesem Jahr. Die Ergebnisse wurden auf der Internetseite der BGE als interaktive Karte veröffentlicht, auf der ausschließlich die türkis eingefärbten Gebiete als Kandidaten für weitere Untersuchungen markiert sind. Dort kann man den Bearbeitungsstand je nach Region einsehen und detaillierte Hintergrundinformationen zur jeweiligen Einstufung abrufen. Lediglich diese markierten Gebiete werden weiterhin als potenzielle Standorte für ein Endlager in Betracht gezogen. Die übrigen 95 Prozent der Fläche scheiden als Standorte aus.
Wissenschaftsbasierte Sicherheitsuntersuchungen
Die schrittweise Einengung der Gebiete erfolgt durch ein transparentes, wissenschaftsbasiertes Verfahren, bei dem die Sicherheitsanforderungen in jeder Prüfungsphase sukzessive erhöht werden. Das zentrale Instrument hierfür sind die sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU), bei denen auf Basis bereits existierender geologischer Daten geprüft wird, inwieweit der sichere Einschluss der hochradioaktiven Abfälle unter den jeweiligen geologischen Gegebenheiten erwartet werden kann. Als potenziell geeignete Gesteinsarten für ein unterirdisches Endlager gelten generell Granit, Salz und Ton. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) schließt Gebiete aus, deren Untergrund als beschädigt oder gefährdet eingestuft wird. Dazu gehören insbesondere Bergbaugebiete, Regionen mit aktiven Vulkanen oder signifikanter Erdbebengefahr. Auch das Vorhandensein von Wasser stellt ein erhebliches Risiko dar, da radioaktive Stoffe nicht durch Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen dürfen. Zudem muss das Endlager durch eine mindestens 300 Meter mächtige Gesteinsschicht von der Erdoberfläche abgetrennt sein und die auch im Endlager noch entstehende Wärme der Abfälle effektiv ableiten können.
Geologische Ausschlusskriterien
Bei der Analyse der geologischen Sicherheit der Teilgebiete wird zunächst ausschließlich auf unterirdische Faktoren geachtet, während die Nähe zu Ballungszentren erst in späteren Verfahrensschritten berücksichtigt wird. Die hochradioaktiven Abfälle geben auch nach der Einlagerung noch über lange Zeit Wärme ab, weshalb das umgebende Gestein diese thermische Energie gut ableiten können muss, um Schäden zu vermeiden. Letztlich soll das Endlager durch eine mindestens 300 Meter mächtige Gesteinsschicht von der Erdoberfläche abgetrennt sein, um einen sicheren Einschluss zu gewährleisten. Gebiete, deren Untergrund als beschädigt oder gefährdet gilt, kommen nach Angaben des BASE grundsätzlich nicht als Endlagerstandort infrage. Damit werden Bergbaugebiete und Gegenden, in denen Vulkane aktiv waren oder die Gefahr von Erdbeben besteht, systematisch ausgeschlossen. Wasser ist ebenfalls ein kritischer Faktor, denn radioaktive Stoffe dürfen nicht durch Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen, weshalb wasserführende Schichten sorgfältig analysiert werden müssen. Diese strengen geologischen Kriterien führen dazu, dass im Laufe des Verfahrens sukzessive immer mehr Gebiete ausscheiden und die verbleibenden Optionen immer seltener werden. Erst im späteren Verfahren wird berücksichtigt, wie nahe eine geeignete Region etwa an Ballungszentren liegt.
Langfristiger Zeitplan und politische Entscheidungsfindung
Die jetzt neu veröffentlichten Arbeitsstände stellen noch keine verbindlichen Ergebnisse dar, da die Teilgebiete erst Ende 2027 auf konkrete Standortregionen eingeengt werden. Die BGE wird zu diesem Zeitpunkt konkrete Regionen für eine oberirdische Erkundung vorschlagen. Nach einer eingehenden Prüfung durch unabhängige Wissenschaftler und das BASE entscheidet dann der Gesetzgeber, also der Bundestag, welche Gebiete tatsächlich erkundet werden dürfen. Bis spätestens 2050 soll ein Lager für die rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiven Atommülls gefunden und gebaut werden, der in mehr als 60 Jahren Atomkraftnutzung in Deutschland angefallen ist. Der Standort soll dabei Sicherheit für eine Million Jahre bieten, was enorme Anforderungen an die geologische Stabilität und die Sicherheitskonzepte stellt. Derzeit lagert der deutsche Atommüll in 16 oberirdischen Zwischenlagern in verschiedenen Bundesländern, nachdem die letzten deutschen Atomkraftwerke im April 2023 endgültig außer Betrieb gingen. Die Suche nach einem geeigneten Standort für das Endlager ist damit ein komplexer, langfristiger Prozess, der noch Jahrzehnte andauern wird und höchste wissenschaftliche sowie politische Sorgfalt erfordert. Das letzte Wort für die Auswahl des Standortes hat der Bundestag.