Frankreich will Datenverkehr im Internet besteuern
Frankreich will Internetdaten besteuern
In Frankreich gibt es einen neuen Gesetzesantrag, der den Datenverkehr im Internet besteuern soll. Content-Anbieter, die Inhalte über das Netz an französische Endnutzer ausliefern, sollen künftig eine Abgabe von 5,5 Cent pro Gigabyte entrichten. Der Antrag stammt von der sozialistischen Partei in der französischen Nationalversammlung. Er zielt vor allem auf große Tech-Unternehmen ab, die laut der französischen Telekommunikationsbehörde ARCEP einen erheblichen Anteil am Datenverkehr haben. Konkret entfallen auf Google, Meta, Amazon, Netflix und den Cloud-Anbieter Akamai die Hälfte des gesamten französischen Datenverkehrs. Dieser beträgt insgesamt 200 Milliarden Gigabyte pro Jahr.
Details zur geplanten Abgabe
Die Internetprovider sollen bei der Umsetzung eine zentrale Rolle spielen. Sie müssen den Datenverkehr anonymisiert erfassen, damit jedes betroffene Unternehmen korrekt besteuert werden kann. Dabei wird nur die Datenmenge gemessen, nicht der Inhalt und keine personenbezogenen Daten. Die Steuer ist gedeckelt bei 2 Prozent des Gesamtumsatzes eines Content-Anbieters beziehungsweise 15 Prozent seines in Frankreich erzielten Umsatzes. Wichtig ist, dass im Antrag ausdrücklich von Umsatz die Rede ist, nicht von Gewinn. Auch wer ein Content Delivery Network verwendet, um Inhalte zwischenzuspeichern, muss für die gelieferte Datenmenge zahlen. Die Sozialisten argumentieren, dass die Steuer etwa 10 Milliarden Euro in die französische Staatskasse bringen könnte.
Kritik von VideoLAN und aktueller Stand
Erste Unternehmen laufen bereits Sturm gegen den Vorstoß. Die Non-Profit-Organisation VideoLAN, die hinter dem kostenlosen Mediaplayer VLC und verschiedenen Videocodecs steht, übt massive Kritik. Nach eigenen Angaben würde die neue Steuer VideoLAN über eine Million Euro pro Jahr kosten, was etwa 18 Millionen Gigabyte französischem Datenverkehr entsprechen würde. Ein Politiker der Sozialisten hält dagegen, dass VideoLAN gar nicht betroffen wäre, was die Unschärfen des Antrags zeigt. Der Antrag macht nämlich keine Unterscheidung nach der Größe eines Unternehmens. Es handelt sich um einen Änderungsantrag für das Haushaltsgesetz 2027. In der ersten Lesung hat das Parlament bereits dafür gestimmt, doch beschlossen ist die Steuer noch nicht. Am 3. November wird über den ersten Teil des Haushalts abgestimmt, am 17. November über den zweiten Teil und den gesamten Haushalt.