Ein neuer Ansatz zur Besteuerung digitaler Datenströme
Ein neuer Ansatz zur Besteuerung digitaler Datenströme
Die französische Nationalversammlung berät derzeit über einen Änderungsantrag der sozialistischen Partei zum Haushaltsgesetz 2027, der eine Besteuerung des Internet-Datenverkehrs vorsieht. Demnach sollen Content-Anbieter, die Inhalte über ihre Server an französische Endnutzer ausliefern, künftig eine Abgabe von 5,5 Cent pro Gigabyte entrichten. Der Antrag zielt explizit darauf ab, große globale Akteure der Digitalwirtschaft stärker zur Kasse zu bitten, die nach Ansicht der Antragsteller im jetzigen Steuersystem erhebliche Vorteile gegenüber anderen Wirtschaftssektoren genießen. Laut Daten der französischen Telekommunikationsbehörde ARCEP entfallen auf die Unternehmen Google, Meta, Amazon, Netflix und den Cloud-Anbieter Akamai allein die Hälfte des gesamten französischen Datenverkehrs. Dieser beläuft sich nach Schätzung der ARCEP auf 200 Milliarden Gigabyte pro Jahr, die über die Infrastruktur der französischen Internetprovider fließen. Die Sozialisten rechnen damit, dass die geplante Steuer rund 10 Milliarden Euro in die französische Staatskasse spülen könnte.
Technische Umsetzung und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Internetprovider sollen bei der Umsetzung der Steuer eine zentrale Rolle übernehmen, indem sie den Datenverkehr anonymisiert erfassen, um eine korrekte Besteuerung jedes betroffenen Unternehmens zu ermöglichen. Hierbei wird ausschließlich die übertragene Datenmenge registriert, während weder der Inhalt der Daten geprüft noch personenbezogene Daten etwa von Abonnenten gespeichert werden. Datenschutzprobleme sehen die Antragsteller nicht. Die Steuer ist gedeckelt bei 2 Prozent des Gesamtumsatzes eines Content-Anbieters beziehungsweise 15 Prozent seines in Frankreich erzielten Umsatzes, wobei ausdrücklich von Umsatz und nicht von Gewinn die Rede ist. Auch Unternehmen, die ein Content Delivery Network nutzen, um Inhalte in der Nähe von Endnutzern zwischenzuspeichern und so eine bessere Verbindungsqualität zu gewährleisten, müssen für die vom CDN ausgegebene Datenmenge zahlen. Bemerkenswert ist, dass der Antrag – anders als der EU-weit bindende Digital Services Act, der eine „very large online platform“ anhand von 45 Millionen monatlichen Nutzern definiert – keinerlei Unterscheidung nach der Größe eines Unternehmens vornimmt. Dies steht im Widerspruch zu europäischen Regulierungsstandards.
Kontroversen um die Betroffenheit kleinerer Anbieter
Während der Antrag nominell auf große Tech-Konzerne abzielt, laufen erste Unternehmen Sturm gegen die geplante Regelung. Die Non-Profit-Organisation VideoLAN, die hinter dem weltweit verbreiteten kostenlosen Mediaplayer VLC, dem Videocodec x264 und diversen anderen Softwarebibliotheken steht, wirft den Politikern totales Unverständnis ihrer eigenen Idee vor. Nach eigenen Berechnungen würde die neue Steuer VideoLAN über eine Million Euro pro Jahr kosten, was einem Volumen von rund 18 Millionen Gigabyte französischen Datenverkehrs entspräche, der unter anderem durch Downloads der VLC-Clients und die Nutzung der Videocodecs entsteht. Ein Politiker der französischen Sozialisten widerspricht dieser Einschätzung jedoch und behauptet, VideoLAN sei gar nicht von der Steuer betroffen. Diese widersprüchlichen Aussagen verdeutlichen die Unschärfen des Antrags, der zwar große Player benennt, aber nicht konkret eingrenzt, welche Unternehmen und Geschäftsmodelle tatsächlich erfasst werden sollen, sodass theoretisch jedes Unternehmen mit IP-Adressen betroffen sein könnte.
Stand des parlamentarischen Verfahrens
Bislang ist die Steuer noch nicht beschlossen, sondern befindet sich erst in der ersten Lesung des Gesetzgebungsverfahrens. Der Antrag ist Teil des Entwurfs für das Haushaltsgesetz 2027 und wurde in der ersten Lesung vom Parlament angenommen, sodass er nun im ersten Teil des zu beratenden Haushalts enthalten ist. Über diesen ersten Teil wird am 3. November abgestimmt, während am 17. November über den zweiten Teil sowie den gesamten Haushalt entschieden wird. Bis dahin kann der Antrag noch geändert oder vollständig gestrichen werden. Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß damit, dass globale digitale Unternehmen im aktuellen Steuersystem erhebliche Vorteile gegenüber anderen Wirtschaftssektoren hätten und daher stärker an der Finanzierung des Staates beteiligt werden sollten. Dies wirft die Frage auf, ob der Antrag in seiner derzeitigen Fassung die beabsichtigten Ziele erreichen kann, ohne unbeabsichtigte Nebenwirkungen für kleinere Anbieter zu verursachen.